Zivilrecht mit Schwerpunkt Mietrecht
Ich berate und vertrete Privatpersonen und Unternehmen in Angelegenheiten des allgemeinen Zivilrechts und Vertragsrechts. Einen besonderen Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet das Mietrecht.
Schwerpunkt
Mietrecht
Das Mietrecht betrifft das Wohn- und Lebensumfeld von Mietern und Vermietern unmittelbar. Ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Einordnung Ihres Anliegens und bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen, insbesondere in folgenden Bereichen:
Mietminderung und Wohnraummängel: Beratung bei Schimmelbildung, Feuchtigkeit, Lärmbelästigung oder anderen Mängeln der Mietwohnung.
Kündigung von Mietverhältnissen: Beratung bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen sowie Vertretung in Kündigungs- und Räumungsverfahren.
Mieterhöhung: Überprüfung von Mieterhöhungsverlangen und Beratung zu Ihren Reaktionsmöglichkeiten.
Nebenkostenabrechnung: Prüfung von Abrechnungen und Unterstützung bei Streitigkeiten über einzelne Positionen.
Schönheitsreparaturen und Mietkaution: Beratung zu Renovierungspflichten sowie zur Abrechnung und Rückzahlung der Kaution.
Weitere Tätigkeit
Allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht
Das Zivilrecht regelt rechtliche Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Dazu gehören Kauf-, Werk-, Dienstleistungs-, Reise- und sonstige Verträge ebenso wie Ansprüche, die unabhängig von einem Vertrag entstehen.
Ich prüfe Ihre rechtliche Situation, unterstütze Sie bei einer sachgerechten außergerichtlichen Lösung und vertrete Ihre Interessen erforderlichenfalls vor Gericht. Zu meiner Tätigkeit gehören insbesondere:
Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung: Erstellung und Überprüfung von Verträgen sowie Begleitung von Vertragsverhandlungen.
Vertragsverletzungen und Gewährleistung: Durchsetzung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Forderungen.
Kündigung, Rücktritt und Rückabwicklung: Beratung bei der Beendigung und Rückabwicklung von Verträgen.
Schadensersatz und Forderungen: Geltendmachung und Abwehr zivilrechtlicher Zahlungs- und Schadensersatzansprüche.